Trinkwasserhygiene im Krankenhaus

28.04.2022

Immer wieder sorgen Legionellen in Krankenhäusern für Schlagzeilen. Und das gerade an einem Ort, wo sich kranke oder immungeschwächte Menschen befinden, für die Erreger aus dem Trinkwasser gefährlich sein können. Canzler zeigt einen schnellen und praxisbezogenen Blick auf die Gefahren einer Verkeimung des Trinkwassers.  

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) schreibt vor, dass im Trinkwasser keine Krankheitserreger und Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen vorhanden sein dürfen. In öffentlichen Einrichtungen besteht seit 2011 die Pflicht, die Güte des Trinkwassers regelmäßig zu prüfen. Sofern eine Verkeimung vorliegt, beginnt die Spurensuche. Dann gilt es, Schwachstellen zügig aufzudecken und zu beseitigen. In solchen Fällen ist immer das Gesundheitsamt einzubeziehen und der Sanierungsfall gemeinsam festzulegen.

 

Gefährdungsanalyse deckt Mängel auf

Zunächst wird eine Gefährdungsanalyse durchgeführt, um die Ursache zu finden. „Neben dem Alter eines Gebäudes schauen wir dann auf solche Themen, die besonders anfällig sind“, erklärt Andreas Stehling, einer der Geschäftsführer der CANZLER GmbH. „Die vorhandene Installation ist in der Regel gegeben, meist aber auch nur soweit bekannt wie sichtbar. Ein bestimmungsgemäßer Gebrauch hingegen hängt überwiegend mit dem Nutzer und dem Nutzerverhalten zusammen.“ Häufig werden in diesem Kontext die einfachsten Dinge übersehen.

 

  • Häufig stellen alt installierte Außenzapfstellen, vorwiegend mit langen Zuleitungen und nicht ausreichend vor Frost geschützt, ein Problemfeld dar.
  • Ein weiteres entsteht mit nicht beanspruchten Bereichen wie ungenutzten Personalduschen. Sie bieten Keimen einen idealen Nährboden, wenn das Wasser in den Leitungen stagniert. Selbst in belegten Krankenzimmern auf Station droht diese Gefahr, wenn Patienten während ihres Aufenthalts nicht duschen.
  • Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen lassen nicht selten auf „Totleitungen“ schließen: In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Installationen zwar demontiert, die Leitungen aber nur abgeschnitten oder zugestopft wurden und in den Wänden verblieben sind. Das verursacht den Keimbefall. Daher sind Gutachter oder Sachverständige für Sanitärtechnik beim Erstellen einer Gefährdungsanalyse immer und besonders auf die Nutzer vor Ort angewiesen, da sie mit der Historie der Gebäude vertraut sind.
  • Ferner kann die bauliche Beschaffenheit der Schächte Probleme bereiten: „Hochdichte Installationsschächte in der Decke, etwa 15 bis 20 cm breit, bergen aufgrund der darin verbauten Technik per se eine Gefahr“, so Stehling, Be­reichs­lei­ter für Tech­ni­sche Aus­rüst­ung bei CANZLER. Stromkabel in der Nähe oder die mitgeführte Warmwasserbereitung und nicht selten sogar Heizungsleitungen geben Wärme an die Umgebung ab. Die Dämmung weist vielfach Mängel auf: Sie ist oft zu gering, zerstört oder nebeneinanderliegend mit warm und kalt gehenden Leitungen. Die Wärme überträgt sich an die Kaltwasserleitung. Das kalte Wasser erreicht nicht selten über 25 Grad Celsius. Unter diesen Umständen hat die Klinikleitung, ohne es zu wissen, wegen des unsachgemäßen Gebrauchs ihre Betreiberverantwortung verletzt. Denn die geforderte Temperatur bei Kaltwasser liegt unter 25 Grad Celsius, bei Warmwasser bei mindestens 55 Grad Celsius (im Warmwasserspeicher und Zirkulationssystem). In dem Spektrum dazwischen fühlen sich Bakterien und Keime erwiesenermaßen besonders wohl und vermehren sich intensiv.
  • Nicht zuletzt können auch weit verzweigte Netze mit wenigen Verbrauchern ursächlich sein. Dort stagniert das Wasser, wird also wenig gewechselt und kann auch Temperaturen annehmen, die nicht mehr akzeptabel sind.

 

Vorbeugung und Abhilfe

Wenn die Ursache gefunden ist, gilt es, diese zu bekämpfen. Als kurzfristige erste wirksame Maßnahme wird eine thermische Desinfektion durchgeführt. Nach der kompletten Bestandsaufnahme des wasserführenden Netzes sind technische Mängel zuerst zu beheben. Je nach Alter des Gebäudes kann es erforderlich sein, das gesamte Warmwasser- oder Kaltwassernetz zu sanieren. Bei der Wiederinbetriebnahme ist darauf zu achten, nach dem Probelauf Stagnationen in den Leitungen und damit eine erneute Kontamination zu vermeiden. Auch sollte möglichst vermieden werden, aus einer eher unbekannten Altquelle eine Neuinstallation zu speisen. „Da Vorbeugung bekanntlich die beste Medizin ist, sensibilisieren wir die Betreiber, wo Stagnationen entstehen wie z. B. in der ungenutzten Dusche für das Personal oder auf den Stationen“, sagt der Gutachter und öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Fachbereich Sanitär. Als eine mögliche Sofortmaßnahme lassen sich endständige Filtersysteme installieren. Das ist zwar kostenintensiv, jedoch gelangt so gefiltertes Wasser in die Nutzung. Solche Systeme sind nach einer Gebrauchszeit von bis zu 30 Tagen auszutauschen, wobei die reinen Materialkosten bei etwa 50 Euro je Filter liegen, ohne den personellen Aufwand. Eine Möglichkeit zur Überwachung bieten automatisierte Spülleitungen mit Sensoren, die über die Gebäudeleittechnik gesteuert werden können. Das hilft der Dokumentation und dem Identifizieren von Unregelmäßigkeiten, die auf einen möglichen Defekt oder auch Mehrverbräuche hinweisen.