Coronavirus SARS-CoV-2

Coronavirus – Auswirkungen auf das Facility Ma­nage­ment

Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor große und bisher einmalige Auf­ga­ben. Gebäudeeigentümer und -betreiber müssen mit  der kurzfristigen Schließung von Immobilien umgehen oder erhöhte Anforderungen erfüllen, um hygienisch einwandfreie Bedingungen für die im Gebäude tätigen Mit­arbei­ter und Kunden aufrechtzuhalten.

Von Christian Stuba, M. Sc. (FH), Martin Preuße, M.Sc. Facility Ma­nage­ment, Holger Graf, Dipl.-Ing. (FH) Energie- und Wärmetechnik, CANZLER GmbH


Die aktuelle Situation im Gebäudebetrieb

Der Einzelhandel, aber auch Betreiber und Nutzer von Produktions- und Logistikimmobilien verzeichnen aufgrund der verordneten Einschränkungen erhebliche Umsatzeinbußen, die viele Unter­nehmen vor große Herausforderungen stellen. Für den Facility Manager gilt es, die laufenden Kosten seiner Immobilien kurzfristig auf ein Minimum zu reduzieren, indem er nicht benötigte Verbraucher abschaltet, Zeitprogramme oder Facility Services für die Immobilie anpasst. Gleichzeitig muss dieser weiterhin die gesetzlichen Anforderungen an die Verkehrssicherheit, den Brandschutz, die Hygiene und Arbeitsstätten einhalten. Dabei muss das Gebäude jederzeit wieder bestimmungsgemäß in Betrieb genommen werden können.

 

Die wesentlichen Auf­ga­ben

Die sind u.a. die Durchführung von …

  • wiederkehrenden Prü­fun­gen an den technischen Anlagen durch zugelassene Überwachungsstellen
  • wiederkehrenden Kontrollaufgaben an sicherheitsrelevanten Anlagen, wie z. B. Funktionsprüfungen an Sprinkleranlagen und Probeläufe der Netzersatzanlagen
  • Zustandsüberprüfungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, z.B. Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
  • Kontrollen von sensiblen Anlagen, deren Ausfall zu hohen Folgeschäden führen kann oder kritische Infrastrukturen versorgen wie z. B. Server-/ Kühlräume, Heizungsanlagen, Hebeanlagen
  • Hygienekontrollen an RLT-Anlagen nach VDI 6022
  • Spülungen der Trinkwasserinstallationen für einen bestimmungsgemäßen Betrieb gem. TrinkWVO

 

Die Zeit sinnvoll nutzen

Weitere Kontrollgänge und andere Leistungen, zum Beispiel eine Telefonhotline vorhalten oder Präsenzzeiten von Hausmeistern, können in Ab­stim­mung mit dem Dienst­leister auf ein Minimum reduziert oder verlagert werden.

Die aktuelle Situation bietet auch die Möglichkeit, Maßnahmen durchzuführen, die im Normalbetrieb der Immobilie oft vernachlässigt werden oder durch die hohen Auswirkungen auf die Kernprozesse nicht durchgeführt werden können. 

Dies sind zum Beispiel die Durchführung von:

  • Wartungen an sensiblen Anlagen die im Normalbetrieb nicht abgeschaltet werden können
  • geplanten Instandsetzungsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen
  • Tests und Simulationen zur Energieoptimierung und Notfallszenarien (z.B. Black-Building-Test)
  • Mengen- und Massenabgleiche sowie Zustandsbewertungen an technischen Anlagen
  • Dokumentationsaufgaben

 

„Frühjahrsputz“ im Büro­ge­bäude

Der Ansatz, „das Gebäude wird nicht oder nur in reduziertem Umfang genutzt, deshalb spare ich Reinigungskosten bei der Unterhaltsreinigung“, funktioniert nicht so einfach, da der Reinigungsdienstleister seinen Mit­arbei­tern den vertraglichen Lohn schuldet und tarifvertragliche Verpflichtungen einhalten muss. Dennoch macht es Sinn, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Neben Kulanzangeboten gegenüber Kunden, bestehen etwa Möglichkeiten, den Reinigungskräften andere Tätigkeitsschwerpunkte zu übertragen. Reinigungsflächen und -aufgaben, die im normalen Tagegeschäft nicht im Hauptfokus stehen, sollten mit dem Reinigungsdienstleister vereinbart werden. Im Ladengeschäft betrifft es Lagerbereiche, Regalflächen und Schränke sowie Sozialbereiche. Anstelle nicht genutzter Arbeitsplätze im Büro­ge­bäude lässt sich die Reinigung auf Türklinken, Lichtschalter, Handläufe sowie Einrichtungsgegenstände in Sanitär- und Sozialräumen verschieben. Somit erfolgt eine strukturierte Aufarbeitung. Diese kommt nicht nur dem Gebäude zugute, sondern dient der Gesunderhaltung und dem Wohlbefinden der Mit­arbei­ter und Nutzer. Ob eine gezielte Desinfektion sinnvoll ist, sollte mit dem Reinigungsdienstleister abgestimmt werden. Eine vorsorgliche Rundumdesinfektion ist nicht anzuraten. Hier sollte in jedem Fall ein Reinigungsprofi zu Rate gezogen werden, um keine Ressourcen zu verschwenden. Geplante maschinelle Grundreinigungen können vorgezogen werden, wobei zu beachten ist, dass in diesem Reinigungssegment oft höher qualifizierte bzw. erfahrenere Reinigungskräfte zum Einsatz kommen; die regulären Unterhaltskräfte können somit nur bedingt beschäftigt werden.

 

Zusammengefasst empfehlen wir, gemeinsam mit dem Dienst­leister für beide Seiten, sinnvolle Vereinbarungen zu treffen. Gebäudeeigentümer und -betreiber müssen die Herausforderung annehmen und gebäudespezifisch zusammen mit allen Beteiligten eine ideale Lösung herausarbeiten.

 

Wir unterstützen Sie gern bei der Identifikation, Planung und Umsetzung von unerlässlichen Betreiberaufgaben und vorhandenen Chancen.