

Ausstellen von Energieausweisen |
Aufgaben und LösungenEnergetische Gesamtbewertung von Immobilien nach EnEV und DIN V 18599, Ausstellung von Energieausweisen und Modernisierungsempfehlungen zur Energieeinsparung Objektart und NutzungNeubauten und Bestandsimmobilien jeglicher Nutzungen Im Rahmen der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie durch die aktuelle EnEV sind Energieausweise für Gebäude jeglicher Nutzung auszustellen. Dies gilt auch für gewerbliche Immobilien, wie z.B. Bürogebäude, Schulen, Verkaufs- und Versammlungsstätten, Krankenhäuser usw. Canzler ermittelt bei der Bewertung der Immobilie auf Grundlage der Berechnungsmethoden aus der DIN V 18599 Nutz-, End- und Primärenergiebedarf für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung. Dadurch lassen sich auch komplexe Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungszonen und Anlagentechniken abbilden. Anhand der Ergebnisse entwickelt Canzler Modernisierungsempfehlungen nach der Energieeinsparverordnung und prüft deren technische Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit.
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