CANZLER stärkt Gutachtertätigkeit

15.12.2020
Abbildung: Vereidigung der Sachverständigen, Foto: © IHK München und Oberbayern

Die IHK München und Oberbayern bestellte und vereidigte Albert Holzhey zum Sachverständigen im Sachgebiet für „IT-Schwerpunkt Hardware insbesondere Ge­bäu­de­auto­ma­tion“. Holzhey ist Büroleiter des Münchner Standorts beim Immobilienberatungs- und Planungsbüro CANZLER, einem Unter­nehmen der SOCOTEC Gruppe. Unter­nehmen aus der Immobilienwirtschaft, Gerichte oder Versicherungen bestellen ihn als Gutachter, um Schäden und Mängel im Bereich der Ge­bäu­de­auto­ma­tion feststellen zu lassen.

 

Auftraggeber berufen sich dabei auf die Urteilskraft, die absolute Neutralität und Unabhängigkeit des bestellten und vereidigten Sachverständigen. Holzhey betrachtet deshalb ausschließlich den vorliegenden Sachverhalt, um festzustellen, ob Funktionsstörungen, Mängel oder Bedienfehler bei der Ge­bäu­de­auto­ma­tion vorliegen und nimmt die Schadensfeststellung und Bewertung vor. Dies betrifft gewerkeübergreifend die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für die Anlagen der HKLS-Gewerke Heizung, Klima, Lüftung und Sanitär auf der Automationsebene und der Ma­nage­mentebene sowie die Funktionen von Sicherheitseinrichtungen wie Steuerungen von Brandfall- und Entrauchungsanlagen.

 

„Das Herleiten von Fehlerereignissen und die Kosten zur Schadenbeseitigung

stehen im Mittelpunkt der gutachterlichen Tätigkeit, denn Störungen in der Ge­bäu­de­auto­ma­tion und der Leittechnik können die Sicherheit des Gebäudebetriebs gefährden“, sagt Albert Holzhey. „Wenn etwa durch eine unsachgerechte Installation oder Programmierung in der Anlagentechnik Fehlfunktionen entstehen oder vorhanden sind, die in extremen Fällen auch Gefahr für Leib und Leben darstellen können, prüfen wir als Gutachter, ob die Vertragswerke der Parteien eingehalten wurden.“

 

Dieses Expertenwissen stellt CANZLER auch für Privatgutachten zur Verfügung und greift dabei gewerkeübergreifend auf interne Kompetenzen zurück. Bauherren, Betreiber, Nutzer, ausführende Unter­nehmen oder Planungsbüros erhalten so eine neutrale Beurteilung oder Einschätzung von Sachverhalten, um eine außergerichtliche Klärung/Einigung herbeizuführen, die weniger zeit- und kostenintensiv ist. Mithilfe des neutralen Gutachters ist es möglich, Projekte wieder nach vorne zu bringen, wenn sich verstrittene Parteien, z. B. Bauherr und Nutzer/Mieter und ausführendes Unter­nehmen gemeinsam auf einen unparteiischen Gutachter einigen. Unabhängig von einem Rechtsstreit zeigt der Mediator allen Beteiligten die Vorteile auf, sodass eine weitere Zusammenarbeit bis zum Abschluss des Projekts möglich wird.

 

Albert Holzhey, Diplom-Inge­nieur (FH) für Physikalische Technik, leitet das Büro von CANZLER in München und führt dort gesamtverantwortlich den Bereich Tech­ni­sche Aus­rüst­ung. Daneben ist Holzhey Mitglied im Komitee Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) des Arbeitskreises AK 070 "Ge­bäu­de­auto­ma­tion".