Ausstellen von Energieausweisen

Aufgaben und Lösungen

Energetische Gesamtbewertung von Immobilien nach EnEV und DIN V 18599, Ausstellung von Energieausweisen und Modernisierungsempfehlungen zur Energieeinsparung

Objektart und Nutzung

Neubauten und Bestandsimmobilien jeglicher Nutzung

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie durch die EnEV 2007 sind Energieausweise für Gebäude jeglicher Nutzung auszustellen. Ab dem 01.07.2009 gilt dies auch für gewerbliche Immobilien, wie z.B. Bürogebäude, Schulen, Verkaufs- und Versammlungsstätten, Krankenhäuser usw.

Canzler ermittelt bei der Bewertung der Immobilie auf Grundlage der Berechnungsmethoden aus der DIN V 18599 Nutz-, End- und Primärenergiebedarf für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung. Dadurch lassen sich auch komplexe Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungszonen und Anlagentechniken abbilden.

Anhand der Ergebnisse entwickelt Canzler Modernisierungsempfehlungen nach der Energieeinsparverordnung und prüft deren technische Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit.


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